Der stellvertretende Stab des Landwehr-Bataillons No. 39 theilt in einem Schreiben vom 28. Merz courant mit, wie derselbe die Unterbringung der Infantrie- und Caval- lerie-Mannschaften des Landwehrstammes vom 1. Mai courant in selbstermitheten Quartieren angänglich erachtet, wenn die städtische Kasse mit einem monatlichen Kreiszuschusse inclusive für Feldwebel und Wachtmeister von 22 Thlr hinzutrete.
Die jetzige Stärke des Stammes beträgt 1 Feldwebel, 1 Wachtmeister, 1 Bataillonsschreiber, 3 Unteroffiziere, 8 Gemeine, wozu eventuell noch ein stellvertrender Zahl- meister kommt, wofür ein besonderer Serviszuschuß von 2 1/4 q monatlich zu bewilligen wäre.
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt die Bewilligung der obigen Servicezuschüsse, an Stelle der Natural- Quartiere für das laufende Jahre mit der Maßgabe, daß bei etwaiger Vermehrung der Stammmanschaften ander- weitiges Übereinkommen vorbehalten bleibe, bei Ver- minderung derselben aber eine verhältnißmäßige Reduc- tion des Serviszuschusses eintrete.
actum ut supra
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