Band 38: Eintrag vom  4. Juni 1794 (Nr. 509)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Herder Zoll nicht zu erheben von den aufm Linnischen auszukrahnenden Güter. auch sonsten was von der Seite auf Neuss gehet .

Wurde eine ad supplicam des Stadtraths und Burger zu Neuss in Betref des Landzols von der Hofkammer erteilte Resolution verlesen, welche ist folgenden Inhalts

Den Supplicanten wird hiemit unverhalten, daß unter heutigem dato dem Landzoll Commissär von Uphof die Weisung zugegangen seye, daß von demjenigen, was an der Erft oder am Neußer Krahnen zu Herd ausgeladen, und da weiter nach Neuss transportirt, so wie auch was von Seite des Landes eingehet, und dahin geführet wird künftig, bis zu einer anderer höchsten Verordnung, kein Landzoll erhoben werden sollen.

Signatur Bonn den 23ten May 1794 Spiegel zum Diesenberg [Unterschrift] L.G. ?? Capostolle

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