Johann Katz
Auf die Anzeige des Johann Katz wird den Beiwohner des städtischen Hauses verbothen sich den Gebrauch des dem Remonstranten verpachteten Kellers, hinter diesem Hause gelegenen Gärt[ht]gen, und der darum stehenden Hecke zur Aufhängung und Tröcknung der Wasche, fort das Speicher fernerhin anzu ...ssen, und aufgegeben,
[Nächste Seite]das auf dem Speicher hingelegte Holz wegzuschaffen, welches Stadtdiener gedachten Beiwohnern anzukündigen hat.
Die Bitte des Niklas Josephs um Nachlaß an dem Pachtschilling wegen dem ihm angeblich weggenommenen Gras wird abgeschlagen .