Deserteurs vom Kuhrköllnischen bataillon betreffend..
Das g[nädi]gste Befehl vom 28tn Julius wurde verlesen, vermög weßen die Ausreißer
[Nächste Seite]vom Kuhrköllnischen Bataillon in Arrest genommen werden sollen, und darauf decretirt worden, daß selbiges ggst befohlenermaßen von den Kantzelen publicirt und an gehörige Örter angeheftet werden sollen .
Solchennach wurden die von denen Vorsteher übergebene gravamina über die RentkammerJahrsrechnung 1790 übergebene g.welche vorgenommene worden und darauf folgende resolutiones erteilt .
HochedelgebohrenDie Gemeinheitsfreunde reproduciren die ihnen ad revidendum zugestelte Rentkammer rechnung de anno 1790 fleißig revidirt und examinirtermaßen obruck, wiederholen und stellen folgende über die von Herren Bürgermeisteren TheodorFrantz Degreef und Wüllenweber gravamina
gravamina 1. Die Gemeinde kan nicht zugeben, daß dem Johan Peter Mayer die 2 Morgen Land im Neußer Broch ohne Vorwißen der Gemeinden vor 1 Rth. in Jahrpfacht verpfachtet, welches doch zum Baum pflantzen bestimt ist .
Resolutiones ad 1 . Da mit Vorwißen des Stadt rathes nicht 2 sondern 1 Morgen Land im Broch dem Peter Mayer für einen jährlichen Pfacht ad 1 Rth. sodan auf seine Kosten 100 Weiden Stohlen jährlich ins Broch zu pflantzen nutzlich verpfachtet, demselben aber keine Jahren bestimt worden, so soll dem Pfächter das Land aufgekündiget, und selbiges künftig liegen zu laßen aufgegeben werden.
[Gravimina] 2 . Es findet sich Paulus Kux mit 10 Rh de anno 1786 bis 1791 jedes Jahr in denen
[Nächste Seite]gravamina restantum, weswegen selbiger nicht sowohl, als andere zur Zahlung angehalten wird .
resolutiones ad 2 . Soll mit denen Erbg. Kux des Ruckstandes halber in Betref des durch die Überschwemmung im Jahr 1784 an ihrem gepfachteten Stadtland erlittenen Schadens liquidirt werden .
[gravamina] 3 Dem Lambert Joseph sind für Holtz zu schneiden auszahlt worden 3 Rth. 33 albus wovon sich keine Quittung findet .
[resolutiones] ad 3 . Die Quittung ist über die 3 Rth. 33 [Abkürzung?]. nachhero beigebragt worden .
[gravamina] 4 . Die Gemeinde protestiret nochmalen, daß der Hermkes 50 Rth. an Gehalt nebst 25 Rth. für Aufsicht deren [Wort?] und in Natura 4 Malter Korn aus denen Gemeinheitsgelder empfängt, da doch die Kuhrfürstliche Verordnung dem Hermkes kein Gehalt zugelegt hat, als denen 2 Baucommissarien, wo doch der Hermkes solche narrische und verschwendische Bauart hat, wo man das Exempel am Rathhauß wircklich sehet, was voriges Jahr gebauet wird dies Jahr wieder hinweg gebrochen.
[Resolutiones] ad 4 . Weil der Bauinspector Hermkes denen Kuhrfürstlichen Herren Commissarien seine vielfaltige Mühe und Arbeit vorgestelt, so ist derselb von Hochdenselben in Beiseyn des Stadtrathes und Vorsteher empfohlen worden, ihme eine dessen Mühe und Arbeit angemeßene Belohnung zukommen zu laßen .
[Gravamina] 5 . Es finden sich 19 rsr an Fuhrlohn, wovon keine Quitungen vorhanden, nun begehrt die Gemeinde, daß solche Quitungen beigebragt werden mögten .
[Resolutiones] ad 5 . Die Gravanten irren hiebei, den die Rechnung von 19 rsr findet sich in dem Convolut unter der Rubrick Ausgab des Fuhrlohns welche ihnen stündlich vorgelegt werden kan .
[Nächste Seite]Gravamina 6 Wir finden, daß dem Johan Loningen laut Decreti Senatus und Schein 40 Rth. sind vorgeschoßen worden, man findet aber nicht in der Rechnung vom Jahr 1791 bis 1792, daß selbe obruck gegeben worden sind.
Resolutiones ad 6. Diese 40 Rth. wären dem alten Loningen um seine Arbeit fortzusetzen in seiner höchster Noth vorgeschoßen worden, wo er sonsten der Stadt zu Last gefallen wäre, sothaner Vorschuß wird dem Ærario auch wieder obruckkommen aus seiner Forderung, welche er an sicherem Wolfhauß hat .