Band 49: Eintrag vom  25. September 1851 (Nr. 312)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Im Auftrag des Gemeinderathes hat die Commission für Rechnungswesen sich mit der Revision der von dem StadtrentmeisterStadler für das Jahr 1850 gelegten städtischen Rechnung befaßt, und darüber heute dem Gemeinderath Bericht erstattet. Nach dem Referate der Commission ist die Rechnung postenweise durchgegangen worden, wobei sich im Allgemeinen ergeben, daß dieselbe überall gehörig belegt, die Einnahme sowohl wie die Ausgabe rechnungsmäßig justifizirt ist und daß ebensowenig in calculo Ausstellungen gemacht werden können. Die außeretatsmäßigen Ausgaben beruhen sämmtlich auf speziellen gemeinderäthlichen Beschlüssen.

Auf den Antrag der Commission ersucht Gemeinderath, daß in allen Fällen, wo Etatsüberschreitungen Statt gefunden haben, die dieselben genehmigenden gemeinderäthlichen Beschlüsse in der Rechnung ad marginem bemerkt werden, wodurch dann die jedesmalige spezielle Prüfung, ob eine Etatsüberschreitung autorisirt ist oder nicht, schon durch die Rechnung selbst ohne Zuthun der Belege bewirkt werden könnte.

Bei den extraordinairen Ausgaben sub Tit 9, Art. 15 b sind die an die Sparkasse zurückerstatteten Capitalienbeträge ad 3500 Thlr. sowe die dem HolzhändlerPabstmann gezahlte Vergleichssumme von 2500 Thlr. mit aufgeführt, während es übersichtlicher gewesen sein dürfte, wenn derartige Capitalien in einem besondern Artikel in der Rechnung vorgetragen wären, worauf daher für die Folge zu halten sei.

In Bezug auf ein von der Commission gemachtes Monitum wegen Feststellung eines Schuldentilgungs-

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plans bemerkte Gemeinderath, daß bei Gelegenheit der Aufstellung des künftigjährigen Gemeinde-Etats dieserhalb eine Commission gewählt werden solle, welche die Angelegenheit in die Hand nehme.

Die Verwaltung wurde ferner ersucht, für gänzliche Vollendung des im Entwurf bereits angefertigten ausführlichen Lagerbuchs zu sorgen, um solches bei der jedesmaligen Rechnungs-Revision vorzulegen.

Unter den Einnahme-Resten befinden sich 473 Thlr 26 Sgr 6 Pf. an rückständigen Pachten aus den Jahren 1847-1849, deren gänzliche Uneinziehbarkeit früher nachgewiesen worden, und auf deren Niederschlagung die gemeinderäthliche Commission für Rechnungswesen bereits unterm 5. October vorigen Jahres beim Gemeinderath vorgetragen hatte, welcher letztere jedoch damals einstweilen noch nicht auf die Niederschlagung einging. Da es sich aber herausgestellt, daß die gedachten Beträge jetzt ebensowenig wie früher eingezogen werden können, so genehmigt Gemeinderath nunmehr die Niederschlagung mit dem Bemerken, daß das betreffende Verzeichnis im Auge behalten werde, um später wo möglich noch Einziehungen vornehmen zu können.

Die städtische Rechnung pro 1850, deren pünktliche und ordnungsmäßige Aufstellung übrigens belobend anerkannt wird, wurde demnach in Einnahme auf . . Th 49861 - 12 - 8 Ausgabe auf . . Th 46235 - 3 - 5 _______________ und im Bestande auf Th 3626 - 9 - 3 festgestellt, und dem Rendanten darüber die Decharge ertheilt.

a. u. s.