Band 49: Eintrag vom  3. Mai 1852 (Nr. 449)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Zu der am 29. April d. J. Statt gehabten Verpachtung der Gemeinde-Fischerei in der Rentmeister Krur und der Erft zum Betrage von 10 Thl 15 Sgr. ertheilte Gemeinderath mit dem Vorbehalt seine Zustimmung, daß es der Gemeinde freistehen solle, alle drei Jahre mit sechs monatlicher Kündigung von dem Vertrage abzugehen. Imgleichen wurde der vorsitzende Bürgermeister ermächtigt, die halbe Fischerei-Gerechtigkeit der Stadt in den verschiedenen Krurtheilen in bisheriger Weise von neuem zu verpachten.

a. u. s.