Christ. Hermkes und den zeitlichen Rentmeister betr.
Die von dem Christian Hermkes übergebene Rechnung wegen der Aufsicht über den Empfang und Austeilung der Fourage kann einsweilen, da desfalls kein Accord getroffen worden, an der von dem Stadtrath einer desfallsige Weisung erteilet worden, nicht zalt werden, und da bereits vermöge heut übergebener Liste drei verschiedene Zahlungen zusammen ad 20 Rth. 30 Stbr. sich ertragend, auf dergleiche Rechnung von H. Rentmeister zalt worden, so wird demselben hiermit aufgegeben künftighin derlei Zahlungen [eingefügt: #. Ergänzung am Rande] um so weniger zu verfügen, als eines Teils solche Rechnungen viel zu hoch angesetzt, andern Teils auch alliege zahlungen ohne Anfrage verboten sind
[Ergänzung] # ohne Anfrage beim Stadtrath