extraordinaire rathsconvention gehalten, wobeij herren bürgermeistere stadthaltern ein vom herrnschultheißen Erlenwein von Urdingen verleßen laßen, wo- durch derselbe ein orth zu hinlegung der fourage zu behurff der inzurückenden hannoverschen trouppen angewießen zu werden verlanget warrauff magistratsherren demselben zu antworth zu bedeuthen vermeinen, daß man zwar solchen orth ahnzu- weißen erbiethig, mit der condition aber, daß die vergeuthung auch gewärtigen wolten.
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