Band 49: Eintrag vom  7. März 1851 (Nr. 139)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Unter Bezugnahme auf den §. 62 der CommunalOrdnung vom 11. Merz vorigen Jahres legte der Bürgermeister den von ihm aufgestellten Haushaltungs-Etat für das Jahr 1851 nebst den dazu gehörigen SpezialEtats und einem Erläuterungs-Protocolle mit der Bemerkung vor, daß derselbe nach vorheriger Bekanntmachung während 14 Tage zur Allgemeinen Einsicht auf dem Bürgermeister-Amte offen gelegen habe.

Nach Vorschrift des §. 57 der Gemeinde-Ordnung erstattete der Bürgermeister gleichzeitig Bericht über die Verwaltung und den Stand der GemeindeAngelegenheiten, wobei derselbe namentlich die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde hervorhob. Er lud sodann den Gemeinderath ein, den Etat zu prüfen und in seinen einzelnen Positionen festzustellen. Gemeinderath übertrug die vorläufige Prüfung desselben der Commission für Rechnungswesen, deren Berichterstattung wo möglich bald entgegengesehen wird.

Ein von dem StadtrentmeisterStadler eingegebenes Gesuch um anderweite Fixirung seiner Besoldung wurde derselben Commission überwiesen.

a. u. s.