Band 56: Eintrag vom  3. Juni 1872 (Nr. 520)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1/ Bau von Ulmer vor dem Oberthore.

Nach Kenntnißnahme von mehreren Schreiben verschiedener Feuer-Versicherungs- Assekuranzen findet über die schwebenden Verhandlungen mit der Firma Nathan Ulmer wegen der Abtretung eines städtischen Grundstücks vor dem Oberthore eine weitere Berathung statt und werden schließlich die Be- dingungen wie folgt modifizirt und festgestellt: 1/ das abzutretende Grundstück wird in einer Breite von 46 Fuß an die

[Nächste Seite]

Straße bestimmt, so daß zwischen der Grenze und Linden 51 Fuß Zwischenraum verbleiben;

2/ der Kaufpreis beträgt 20 Thaler pro Ruthe;

3/ die Firma N. Ulmer verpflichtet sich und zwar für sich und ihre Rechtsnach- folger auf dem Terrain der abgebrannten Fabrik in der Spulgasse weder eine Kunstwollfabrik noch Baumwollspinnerei anzulegen;

4/ auf dem zu erwerbenden Terrain vor dem Oberthore darf nur ein Schuppen oder Lagerhaus von Steinen und Eisen und mit Ausschluß jeden andern Baumaterials gebaut werden; die Bedachung darf ebenfalls nur aus Eisen bestehen und zwar mit Ausschluß der Ziegelpfannen und jeder Oeffnung im Dache; dieselbe muß bis dicht an die Grenzmauer gehen. Die Erbauung eines Wohnhauses unter denselben Bedingungen wird gestattet; dasselbe darf jedoch nach der Mühle zu keine Oeffnungen, Fenster gp? enthalten und muß nach dieser Seite hin mit einer 3 Fuß über dem Dache gehenden Brandmauer versehen sein;

Löschung dreier Worte genehmigt [gez.] C Thywissen [gez.] W Linden [gez.] H Rosellen [gez.] Ridder

5/ An der nördlichen Seite des Grundstücks zwischen dem zu acquirirenden Terrain und dem der Stadt verbleibenden Grundstücke ist eine acht Fuß hohe Mauer zu errichten und in gutem Zustande zu erhalten;

6/ Binnen einem Jahre hat die Firma Ulmer durch Anlegung von Klär- bassins dafür zu sorgen, daß das aus der Fabrik abzulassende Wasser möglichst abgeklärt in die Erft fließt.

7/ Das Pflaster vor dem rechtsseitigen Etablissement vor dem Oberthor ist binnen kürzester Frist derart zu erhöhen, daß das Wasser ungestört in den Erftabzugsgraben abfließen kann;

8) Die Firma Ulmer verpflichtet sich sodann noch in dem linksseitigen Etablissement vor dem Oberthore binnen 6 Monaten eine mit der Dampfmaschine in Verbindung stehende Pumpe zur Benutzung bei Feuer-Ausbruch anzulegen.

Unter diesen Bedingungen wird das städtische Grundstück vor dem Oberthore käuflich abgetreten und der Vorsitzende zur Abschließung des Kaufactes autorisirt.

a. u. s.

[Nächste Seite]