Anton Bürich
Herrn Haubtman Holter wirdt auff nach- und nachmahliger suppliciren der burgeren wachtmeisteren committirt dem quartier auff zu geben den supplicanten vom Magistrat monatlich zugelegten dahler gleich wie die ubrige 3 quartire thuen, ohne ferneren anstandt zu bezahlen.
ahm zu künftigen Dienstag soll der rheinpfortzerer dienst per scrutinium conferirt werden.
| Erwähnt in |
|
|---|
| Erwähnt in |
|
|---|
| Erwähnt |
|
|---|
| Erwähnt |
|
|---|
| Erwähnt |
|
|---|