Anton Bürich
Herrn Haubtman Holter wirdt auff nach- und nach- mahliger suppliciren der burgeren wachtmeisteren committirt dem quartier auff zu geben den supplicanten vom Magistrat monatlich zuge- legten dahler gleich wie die ubrige 3 quartire thuen, ohne ferneren anstandt zu bezahlen.
ahm zu künftigen Dienstag soll der rhein- pfortzerer dienst per scrutinium conferirt werden.
| Erwähnt in |
|
|---|
| Erwähnt in |
|
|---|
| Erwähnt in |
|
|---|
| Erwähnt in |
|
|---|
| Erwähnt in |
|
|---|