Henrich Schmitz
Dem Supplikanten Henrich Schmitz soll die Halfte des Verlags wegen des vor seinem Hause aus Noth, weil der Nachbar Scherer durch Erhöhung des Pflasters vor seiner Thür ihm den Wasserablauf behindert hat, höher angelegten Pflaster mit 4 Rth. 3 Stbr. von der Rentkammer vergütet werden .