Johan Rang Stadtdiener
wurde auf absterben des StadtdienerenWilh. Rang deßen Sohn Johan an deßen Stelle zum Trost seiner Mutter unter nachgesetzten Bedingnißen benent, welcher den gewöhnlichen Stadtdiener Eid abgelegt, und zugleich geschworen hat, denen ihme deutlich vorgelesenen Bedingnißen getreulich nachkommen zu wollen .
Bedingnißen .1 Der Johan Rang soll verbunden seyn, so lang er unverheirathet bleibt, das Stadtdiener gehalt ad 30 Rth. nebst dem Korn seiner Mutter zu ihrer und ihrer Kinderen Unterhaltung zukommen zu laßen .
2 Solte derselb sich aber verheirathen, so soll er verpflichtet seyn, seiner Mutter nebst der Wohnung jährlich aus dem Gehalt 15 Rth. zum Unterhalt zu geben .
3 Würde seine Mutter sich aber verheirathen, so soll alles an Gehalt, Korn und Wohnung für ihn allein verbleiben, und dieselbe davon nicht das Mindeste zu genießen haben .