Johan Rang Stadtdiener
wurde auf absterben des StadtdienerenWilh. Rang deßen Sohn Johan an deßen Stelle zum Trost seiner Mutter unter nachgesetzten Bedingnißen benent, welcher den gewöhn- lichen Stadtdiener Eid abgelegt, und zugleich geschworen hat, denen ihme deutlich vor- gelesenen Bedingnißen getreulich nach- kommen zu wollen .
Bedingnißen .1 Der Johan Rang soll verbunden seyn, so lang er unverheirathet bleibt, das Stadtdiener gehalt ad 30 Rth. nebst dem Korn seiner Mutter zu ihrer und ihrer Kinderen Unter- haltung zukommen zu laßen .
2 Solte derselb sich aber verheirathen, so soll er verpflichtet seyn, seiner Mutter nebst der Wohnung jährlich aus dem Gehalt 15 Rth. zum Unterhalt zu geben .
3 Würde seine Mutter sich aber verheirathen, so soll alles an Gehalt, Korn und Wohnung für ihn allein verbleiben, und dieselbe davon nicht das Mindeste zu genießen haben .
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