Band 58: Eintrag vom  18. Januar 1875 (Nr. 321)

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Transkription

 
10. Communalsteuerniederschlagung.

Der Vorsitzende legt die vom Rendanten der Stadtkasse aufgestellte Nachweise der unbeibringlichen Communalsteuerbeiträge vor und genehmigt die Versammlung die Niederschlagung derselben im Betrage von 97 thr. 7 Sgr.