Proclamation in Betref der Fuhrenstellung zur K.K. Armée
nachzukommen decretirt. Dan wurde ein durch besagten Kanzleibott ebenfals heut überbragtes ggstes Befehl vom 3ten dieses mit beigeschloßener proclamation des K.K. Generalmarschalsvon Koburg in Beiseyn deren berufenen Vorsteher verlesen, und einem jeden darob, ggst befohlenermaßen, ein Exemplar zugestelt, sodan denenselben das Circular in Betref der Fuhrenstellung vorgelegt, und begreiflich gemacht .