Rechnung des Deservits wegen aufgenommenem Grundvermögen
Wurde decretiret, daß den H. Schuster Hausman und Hutten fort Vorsteher Schmitman und Rottels der Ertrag der eingebrachten Rechnung wegen Aufnahm des in hiesiger Gemeinde gelegenen Grundvermögens und der darauf haftende Lasten mit 104 Rth. 40 Stbd. abgeführet werden solle.