Als Ersatzmann für den ausgeschiedenen Stadtverord- neten W. Römmer, wird der LokomotivführerAlfons Frie- bel vom Vorsitzenden nach den Vorschriften des § 19 des Gesetzes betr. vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechtes vom 18. Juli 1919 einge- führt und verpflichtet.
| Erwähnt in |
|
|---|
| Erwähnt in |
|
|---|
| Erwähnt in |
|
|---|