Als Ersatzmann für den ausgeschiedenen Stadtverordneten W. Römmer, wird der LokomotivführerAlfons Friebel vom Vorsitzenden nach den Vorschriften des § 19 des Gesetzes betr. vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechtes vom 18. Juli 1919 eingeführt und verpflichtet.