Band 49: Eintrag vom  23. September 1850 (Nr. 31)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Von der Commission für Armen-Wesen war im Auftrage des Gemeinderathes die Prüfung der von dem RendantenBroix gelegten Armen Rechnung für das Jahr 1849 vorgenommen worden.

Gegen die Richtigkeit der Rechnung an und für sich war Nichts zu erinnern gefunden, da bei den angestellten Vergleichungen der Beläge mit den Ansätzen in der Rechnung sich überall vollständige Übereinstimmung ergab.

Was diese (:übrigen:) Reste betrifft, so läßt sich hiergegen nichts bemerken, da bei deren Einziehung Nichts versäumt worden, diese eben nach dem ErläuterungsProtocoll der Armen-Verwaltung aber auch bis jetzt meistens eingegangen sind.

Die Ausgaben des Tit. II Armen-Unterstützungen und Ausspendungen [?] haben das erforderliche Resultat geliefert, daß bei den verschiedenen

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Positionen . . . . . . . . . 932 - 7 - 8 erspart, dagegen nur ................................... 372 - 15 - 7 ______________ außeretatsmäßig verwendet worden sind, so daß nach Abzug dieser letztern Mehr Ausgabe noch immer eineein Ersparniß von . . . . . . . . . . 559 - 22 - 1 verbleibt. Die Mehr-Ausgabe betrifft hauptsächlich und zwar zum Betrage von 228 Thlr 20 Sgr 7 Pf die Auslagen für Verpflegung und Erziehung armer Kinder, deren Zahl sich vermehrt hat.

Unter den extraordinairen Ausgaben Tit. V sind sub Lit.775/780 43 Thl 11 Sgr 2 Pf an Prozeßkosten in einer Sache der Armen Verwaltunggegen Neuhausen & Consorten zu Helpenstein aufgeführt. Aus der Rechnung sowohl als aus den Belägen geht nur hervor, daß die Prozeßsache, welche zum Nachtheil der Armen Verwaltung entschieden sein soll, das von Weed`sche Vermächtniß betrifft, nicht aber der streitige Gegenstand, worum es sich gehandelt. Hierüber hätte die Rechnung jedenfalls eine kurze Angabe enthalten müssen.

Die gute ökonomische Verwaltung der Armenmittel hat es möglich gemacht, daß im Laufe des Jahres 1849 außer den am Schlusse des Jahres 1848 zu wenig refundirten Geldern, die etatsmäßig auszusetzenden 200 Thl, und außerdem noch 372 Th 9 Sgr 5 Pf mehr haben rentbar angelegt werden können. Während des Jahres 1849 sind nämlich 656 Th 3 Sgr an Kapitalien abgelegt, dagegen unter Mitverwendung eines Theiles des Bestandes überhaupt 2050 Thl rentbar ausgesetzt werden.

Die Armen Verwaltung wäre hiernach festzustellen in Einnahme zu 15316 Thlr 24 Sgr 4 Pf Geld 2 Schffl 8 50/100 Metzen Roggen 1 Schffl. 6 5/100 Metzen Hafer in Ausgabe zu 14804 Thl 20 Sgr 6 Pf 2 Schffl 8 50/100 Metzen Roggen 1 Schffl 6 50/100 Metzen Hafer

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und im Bestande zu 512 Th 3 Sgr 10 Pf Geld.

Diesem Berichte der Commission schließt der Gemeinderath sich an, und stellte demnach die Rechnung in den obigen Resultaten fest.

Actum ut suprat supra