Stadtverordnetenversammlung beschließt nachstehende Änderung der Hundesteuer-Ordnung:
IV. Nachtragzur Ordnung betr. die Erhebung einer Hundesteuer im Stadtbezirk Neuss.
Auf Grund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung
[Nächste Seite]vom 1. April 1930 wird hiermit in Gemäßheit der §§ 16 und 18 des K. A. G. vom 14.7.1893 in der Fassung der Novelle vom 26.8.1921 folgender IV. Nachtrag zur Hundesteuer-Ordnung vom 25.3.1924 erlassen:
Artikel I.In § 1 der Hundesteuerordnung vom 25.3.1924 sowie in Artikel I und III des III. Nachtrages zu derselben Steuerordnung vom 22.1.1929 werden die Worte "3 Goldmark" ersetzt durch "3,50 Reichsmark", "6 Goldmark" ersetzt durch "7 Reichsmark", "1,50 R M" ersetzt durch "1,75 Reichsmark".
Artikel II.Dieser Nachtrag tritt mit dem 1.4.1930 in Kraft.