Band 58: Eintrag vom  19. Oktober 1874 (Nr. 234)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Aenderung des Sparkassen-Statuts.

Nach einer Verordnung der Königlichen Regierung soll vom 1. Januar kommenden.Js. ab auch bei den Sparkassen die Markrechnung ein- geführt werden, weshalb eine dementsprechende Aenderung des Statuts einzutreten habe. Gleichzeitig wird von der Königlichen Regierung vorgeschlagen, die Zinszahlungen mit 1/10 Jahresbeträgen zu berechnen. Die Versammlung beschließt auf Vorschlag des Vorsitzenden diese Abänderungen in das Statut aufzunehmen.