Band 47: Eintrag vom  15. Mai 1844 (Nr. 87)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Remuneration für den Leih- haus-Verwal- ter und Spar- kaßen-Ren- danten Rosellen.

Nach dem früher beobachteten Verfahren fand der Stadtrath sich bewogen, den Leihhaus-Verwalter und Sparkassen-Rendanten Rosellen, in Berücksichtigung des noch immer großen Verkehrs, welcher im Jahre 1843 bei dem hiesigen Leihhause Statt gefunden hat, eine uns der Casse dieser Anstalt zalbare Remu- neration von Einhundert fünfzig Thalern auch für das genannte Jahr zu bewilligen.

Der Stadtrath erneuerte hierbei den Vorbehalt,

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daß aus der vorliegenden Bewilligung durchaus keine Folgerungen für die Zukunft gezogen werden sollen, und es ihm selbstredend freistehe, bei ein- tretender Geschäfts-Verminderung nach dieser auch die Remuneration zu bemessen.

Actum ut supra