Band 47: Eintrag vom  2. August 1845 (Nr. 227)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In der Folge Regierungs-Verfügung vom 18. Juli courant I. Seite III N° 4981wurde dem Stadtrathe heute diejenigen Ver- handlung vorgelegt, welche am 17. vorigen Monatsüber die Be- schaffung der Baumittel zum zum polizeimäßigen Ausbau des Weges von Gladbachüber Corschenbroich, Kleinen- broich und Büttgen nach Neuss in der deputirten Con- ferenz zu Gladbach aufgenommen worden ist.

Der Stadtrath genehmigte das bei dieser Conferenz

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von den hiesigen Deputirten gemachten Anerbieten, wonach die Stadt Neuss sich verbindlich erklärt, das für die Gemeinde Büttgen erforderliche Bau-Capital nun p. p. 1950 Thaler Preußsicher Courant während dreier Jahre vom Tage der Aufnahme ab, aus städtischen Mitteln zu verzinsen, und bemerkte zugleich, wie Seitens des dieseitigen Bürgermeister-Amtes Vorsorge dafür werde getroffen werden, daß die Gemeinde Büttgen das nöthige Bau-Capital, gegen gehörige Schuldver- schreibung des dortigen Gemeinde Rathes, und unter Verpflichtung der Rückgabe nach drei Jahren, bei der hiesigen Sparcasse erhalten könne.

Actum utsupra