Stadtverordnetenversammlung beschließt aus dem bei der Landesbank der Rheinprovinz in Düsseldorf bereitgestellten Wohnungsbaufonds ein Darlehen von 180 000 M - wörtlich: Einhundertachtzigtausend Mark als Zwischenkredit für die von der Rheinischen Wohnungsfürsorge - Gesellschaft bezeichneten Bauvorhaben der Stadtgemeinde Neuss unter den in der Schuldverschreibung angegebenen Bedingungen aufzunehmen.