Band 75: Eintrag vom  23. Februar 1926 (Nr. 229)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
12. Ausleihefragen. Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufnahme eines Darlehens bei der städtischen Sparkasse in Neuss auf vorläufig 6 Monate zu einem Zinsfuße zur Zeit 10 %. Von dem Betrage sollen vorläufig 300 000 M für Wohnungsbauzwecke zur Verfügung gestellt werden; über die Verwendung der restlichen 200 000 M wird noch befunden.

Stadtverordnetenversammlung beschließt aus dem bei der Landesbank der Rheinprovinz in Düsseldorf bereitgestellten Wohnungsbaufonds ein Darlehen von 180 000 M - wörtlich: Einhundertachtzigtausend Mark als Zwischenkredit für die von der Rheinischen Wohnungsfürsorge - Gesellschaft bezeichneten Bauvorhaben der Stadtgemeinde Neuss unter den in der Schuldverschreibung angegebenen Bedingungen aufzunehmen.