Band 75: Eintrag vom  30. Juni 1930 (Nr. 1226)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
19. Verkauf von Grundstücken.

Stadtverordnetenversammlung beschließt, dem Jakob Hermes in Neuss eine Baustelle mit einer Front von ca. 8,20 m an der Jostenalleeneben Engels zum Kaufpreise von 450,- R. M für den lfdm. Straßenfront einschl. Straßenbaukosten zu verkaufen. Der Kaufpreis kann als Hypothek stehen bleiben, ist aber mit 7 % jährlich zu verzinsen.

Der Verkauf von vier je 7 m breiten Baustellen aus dem städtischen Grundstücke an der Zeppelinstraßean Heck, Klomps, Denss und Hagen zum Kaufpreise von 240 - 270 M entsprechend der zunehmenden Tiefe wird unter den üblichen Bedingungen genehmigt. Straßenbaukosten sind im Kaufpreise nicht einbegriffen. Sollte am Südende der Baustelle später eine Straße entlang geführt werden, so sind die Käufer und deren Rechtsnachfolger verpflichtet, den hierzu erforderlichen Grund und Boden unentgeltlich an die Stadt abzutreten.

Ferner wird der Verkauf eines kleinen Flächenstreifens sowie einer Giebelhälfte an der Scheune des städtischen Reuterhofesin Grimlinghausen an den Grenznachbar, WirtAnton Balmes, zum Preise von 5,- M pro qm für den Grund und Boden und Ersatz der halben Giebelbaukosten genehmigt.