Zur Sicherstellung der Unterstützung an Wohlfahrtserwerbslose und sonstige Hilfsbedürftige bewilligt die Stadtverordnetenversammlung für das Rechnungsjahr 1930 einen Nachkredit von 882 000 M. Nach Abzug von 183 000 M Einsparungen der Verwaltung bei anderen Etats verbleibt unter Berücksichtigung verschiedener Mindereinnahmen (Steuern, Staatszuschüssen usw.) noch ein ungedeckter Betrag von rund 816 000 M.
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