Mit der Verlängerung der bei der Landesbank der Rhein- provinz aufgenommenen kurzfristigen Kredite von 500 000 M + 1 000 000 M, zus. 1 500 000 M zu 9 1/4 % Zinsen p. a. und 1/2 % Abschlußgebühr bis zum 13.2.1931 fest erklärt sich Stadtverordnetenversammlung unter Berücksichtigung der Ausführungen im Landesbankschreiben vom 16.4.1930 nun- mehr einverstanden.
In Ergänzung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 1.4. 1930 über Aufnahme eines langfristigen Darlehens von 250 000 M, bei der Landesbank der Rheinprovinz aus Mit- teln der kommunalen Konsolidierungsaktion erklärt sich Stadtverordnetenversammlung damit einverstanden, daß mit diesem langfristigen Darlehen ein kurzfristiges Dar- lehen der Stadtsparkasse Krefeld in Höhe von 500 000 M teilwei- se abgedeckt worden ist.