Mit der Verlängerung der bei der Landesbank der Rheinprovinz aufgenommenen kurzfristigen Kredite von 500 000 M + 1 000 000 M, zus. 1 500 000 M zu 9 1/4 % Zinsen p. a. und 1/2 % Abschlußgebühr bis zum 13.2.1931 fest erklärt sich Stadtverordnetenversammlung unter Berücksichtigung der Ausführungen im Landesbankschreiben vom 16.4.1930 nunmehr einverstanden.
In Ergänzung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 1.4. 1930 über Aufnahme eines langfristigen Darlehens von 250 000 M, bei der Landesbank der Rheinprovinz aus Mitteln der kommunalen Konsolidierungsaktion erklärt sich Stadtverordnetenversammlung damit einverstanden, daß mit diesem langfristigen Darlehen ein kurzfristiges Darlehen der Stadtsparkasse Krefeld in Höhe von 500 000 M teilweise abgedeckt worden ist.