Band 75: Eintrag vom  23. Juli 1929 (Nr. 1026)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
19. Vertrag mit der Rheinbahn wegen gemeinsamen Betriebes der neuen Ringlinie.

Stadtverordnetenversammlung nimmt Kenntnis von dem vorliegenden Vertragsentwurf bezgl. gemeinsamen Betriebes der neuen Ringlinie mit der Rheinbahn. Sie

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wünscht Wiederherstellung des § 8 in der Fassung des ersten Entwurfs. Es soll die Aufnahme einer Bestimmung versucht werden, wonach die Stadt Neuss berechtigt ist, die Gleisanlagen bis Handweiser evtl. mitzubenutzen. Sollte im Falle des grundsätzlichen Einverständnisses der Rheinbahn über die näheren Bedingungen für die Benutzung eine Einigung demnächst nicht erzielt werden können, so soll der Regierungspräsident von Düsseldorf endgültig entscheiden. Weiter soll die Verlegung der Verrechnungsgrenze ab Bahnhof Neuss zur Stadtgrenze und eine Vereinfachung für die Benutzung von Wochenkarten angestrebt werden.