Band 49: Eintrag vom  2. Dezember 1850 (Nr. 80)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gemeinderath erhält von einer Mittheilung des Advocat-

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AnwaltesJustizrathFriderichszu Düsseldorf Kenntniß, welcher gemäß die Klage der Gemeinde gegen den GutsbesitzerFranz Kamperzu Eppinghoven wegen Wiederherstellung einer zerstörten Erftbrücke im Neuß-Bergheimer-Communalwegebeim Landgerichte zu Düsseldorf abgewiesen und nicht einmal auf den dem Verklagten definirten Eid erkannt worden sei. In letzterer Beziehung sei jedenfalls die Entscheidung unrichtig, weshalb gerathen werde, gegen das Urtheil zu appelliren. Gemeinderath faßte den Beschluß nach Anrathen des städtischen Anwaltes die Berufung einzulegen.

Gleichzeitig bestimmte derselbe die Mitglieder Frings, Hesemann & Derath um im Vereine mit der Verwaltung die zur Fortführung des Prozesses nöthigen Data und Aufschlüsse zusammenzustellen, und wenn nöthig, dem die Gemeinde vertretenden Anwalte persönlich mündliche Aufklärung zu ertheilen.

A. u. s.