1. Das Abkommen vom 13. April 1927 wird bezgl. der Ziffer 2 als von den Händlern erfüllt angesehen.
2. Die den verschiedenen Viehhändlern auf die Dauer eines Jahres eingeräumten zinslosen Kredite im Gesamtbetrage von 34 000 M werden diesen auf Antrag nach Fristablauf für ein weiteres Jahr gegen einen von der Verwaltung zu bestimmenden angemessenen Zinsfuß belassen.
3. Die Stadt übernimmt der Städtischen Sparkasse gegenüber die Ausfallbürgschaft für den gesamten Kredit in Höhe von 170 000 M, den diese der Firma Coppel Jakob & Paul Meyer eingeräumt hat.
4. Weitere Kredite werden nicht mehr gegeben.
5. In der Viehmarktangelegenheit soll an den Landkreis herangetreten werden.
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