Band 75: Eintrag vom  13. Oktober 1925 (Nr. 177)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Steuerfragen. Gewerbesteuernachtragsumlage für 1925

Stadtverordnetenversammlung beschließt die Zuschläge zur Gewerbesteuer nach dem Steuergrundbeträgen des Ertrages für das Rechnungsjahr 1925 auf 350 % festzusetzen unter Beibehaltung des Prozentsatzes von 1250 % zu den Steuergrundbeträgen der Lohnsumme und von 150 % zur Grundvermögenssteuer.

Die von der Verwaltung eingebrachte Vorlage über die neu zu beschließenden Steuern nämlich: a) die Gewerbeertragssteuer von 350 auf 500 %, b) " Lohnsummensteuer " 1250 " 1500 ", c) " Grundsteuer " 150 " 200 % und die Hundesteuer von 3,- M auf 5 M bezw. von 6 auf 10 M zu erhöhen, wurde abgelehnt.

Der von der Zentrumsfraktion daraufhin eingebrachte Dringlichkeits- Abänderungsantrag welcher lautet:

[Nächste Seite] Dringlichkeits - Abänderungsantrag.

Nachdem durch die Ablehnung des Verwaltungsvorschlages hinsichtlich der Steuern die Gefahr gegeben ist, daß der von der Zentrumsfraktion unter Datum vom 8. September 1925 gestellte Unterstützungsantrag für die Winterhilfe an Erwerbslose und Arme nicht durchgeführt werden kann, stellen wir entsprechend dem Schlußsatze dieses Antrages Wdhlg. dieses Wdhlg. Antrages, unter Benennung der Deckungsvorschläge den Antrag bis zu M 100 000,- für die von uns genannte Hilfe, heute zu bewilligen.

Deckungsvorschlag: Ertragssteuer wird von 350 auf 500 % gesetzt, ergibt 50 000 M Grundvermögenssteuer wird von 150 % auf 170 % gebracht, ergibt 25 000 " Wertzuwachssteuer neu eingeführt, ergibt 20 000 " Vergnügungssteuer geändert nach Vorschlag der Verwaltung, ergibt 10 000 " __________ insgesamt 105 000 M I. A. gez. Raederscheidt fand Annahme.

Die Stadtverordneten - Versammlung beschloß zu den einzelnen Punkten: