Band 49: Eintrag vom  5. April 1853 (Nr. 646)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem der Polizeicommissairv. Uelsen sich bereit erklärt hat, für den Fall, daß demselben eine Wohnung beim Polizeiamt-Lokale eingerichtet werde, an die Gemeinde eine jährliche Miethentschädigung von fünfzig Thalern zu zahlen, ermächtigte Gemeinderath in Bezugnahme auf seinen Beschluß vom 18. Merz d. J. den Bürgermeister, die erforderlichen Kosten der baulichen Einrichtung, falls dieselben nicht etwa durch außeretatsmäßige Einnahme disponibel werden möchten, bei der hiesigen Sparkasse gegen 4 1/2 % Zinsen zu negociiren & als dann die zu restituirende Summe behufs Wiederabtragung, in dem Etat pro 1854 bereit zu stellen.

Dem PolizeidienerKrebs, welcher seine Wohnung beim Polizei-Amte zu verlassen habe, sei die übliche Miethentschädigung zuzusichern.

a. u. s.