Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der am 7. Mai 1929 beschlossenen SchankerlaubnissteuerOrdnung wie folgt:
1) der § 5 der Ordnung ist zu streichen,
2) in § 14 (neuer § 13) sind im ersten Satz die Worte "Tage der Beschlußfassung" zu streichen. Statt dessen ist einzusetzen: "7. Mai 1929." Der folgende 2. Satz ist ebenfalls zu streichen.