Band 49: Eintrag vom  23. September 1850 (Nr. 37)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Vorsitzender trägt vor, daß die Wiederaufbauung der zerstörten Erftbrücke im Neuss-BergheimerCommunalwege in Folge des Beschlusses vom 2. des Monats öffentlich vergantet worden, und das Resultat dieses Verdings sei, daß

a., der SchlossermeisterHermann Helten von hier zu 4 % über die Anschlagssumme von 930 Thlr, und b. der MühlenbauerPeter Cremer von hier als Letztbietender zu 3 % über diese Summe sich zur Ausführung erboten haben.

Dieses Resultat des Verdings findet Gemeinderath nicht genehm, zumal, da nachträglich ein Gebot

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geschehen, wonach die Brücke zum Betrage des KostenAnschlages erbaut werden soll.

Derselbe beschließt dahin, die Wiederherstellung der Brücke von neuem zur Vergantung auszusetzen mit der Ermächtigung für die Verwaltung, die Arbeiten definitiv zuschlagen zu können.

A. u. s.