Stadtverordnetenversammlung beschließt, daß die städtischen Kassen wie bisher üblich in gewissen Zwischenräumen unvorhergesehen revidiert werden, und daß das Ergebnis der Stadtverordneten - Versammlung mitgeteilt wird. Sodann nimmt Versammlung Kenntnis von der Tätigkeit der Verwaltung auf dem Gebiete der Verwaltungsvereinfachung.