Band 75: Eintrag vom  22. Juni 1926 (Nr. 287)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
17. Regulierung der Friedrichstraße.

Die veranschlagten Kosten der Regulierung der Friedrichstraße betragen: 1. für die Bürgersteige 24 500 M 2. für die Fahrbahn 63 000 " 3. für die Umgestaltung 450 " 4. Entfernen der Treppenstufen 1 500 " ___________ 89 450 M.

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Veranschlagung nach dem Vorschlage der Verwaltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der Kosten in der Weise, daß 50 % der veranschlagten Kosten für den Bürgersteig, das sind 12 250 M auf die Anlieger, 50 % der Kosten das sind 12 250 M auf die Stadt entfallen. Ferner sollen 35 % der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 22050 M auf die Anlieger entfallen, von den verbleibenden 65 % sollen weitere 35 % der Kosten, das sind 22050 M auf die Straßenbahn entfallen, unter der Voraussetzung, daß eine Schienenverlegung erfolgt, den Rest von 30 % das sind 18900 M, falls aber Schienenverlegung fortfällt 65 % = 40950 M trägt die Stadt.

Die Anlieger haben also für die Kosten der Bürgersteige bei einer Frontlänge von 664 m 18,45 M für den Frontmeter, für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 664 m 33,20 M für den Frontmeter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung und der Entfernung der Treppenstufen trägt die Stadt allein.

Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung der Friedrichstraße aus Schlackensteinen anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung und der einheitlichen Befestigung der Bürgersteige durch Basaltinplatten, Vorteile gesundheitlicher , schönheitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine gut gepflasterte Straße mit neuen Bürgersteiganlagen ein bedeutend besseres

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Aussehen als wie dies bisher der Fall war. In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Durchgangsverkehr eine gutgepflasterte Straße, die sich immer mehr zu einer bedeutenden Geschäftsstraße entwickelt, die Kauflust der Passanten mehr anregt, als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straße der Fall ist. Auch haben die Häuser bei der Verwendung von Schlackensteinen nicht mehr unter der Erschütterung der schweren Lastautos zu leiden.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen vorläufig aus laufenden Mitteln und später aus einer neuen Anleihe Deckung finden mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile.