Band 75: Eintrag vom  1. Januar 1 (Nr. 1200)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
35. Verlängerung eines Landesbankdarlehens.

Stadtverordnetenversammlung nimmt Kenntnis von dem Angebot der Landesbank über die Verlängerung des am 31. Mai 1930 fälligen Kredits von 500 000 M. Sie hält die Angebotsbedingungen, insbesondere die einmalige Gebühr, bei der gegenwärtigen Geldflüssigkeit für nicht gerechtfertigt und beauftragt deshalb die Verwaltung bei der Geldgeberin die bisher übliche Verlängerung des Kredits zu dem jeweiligen Landesbankzinssatz zu beantra-

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gen. Nur für den Fall, daß die Landesbank dies ablehnen sollte, ist Stadtverordnetenversammlung mit der Verlängerung des Darlehens um 1/2 Jahr zu einem Zinssatz von 8 1/4 % p.a. bei einer einmaligen Gebühr von 1/2 %, (d. i. effektiv 9 1/4 %) einverstanden.