Band 75: Eintrag vom  8. April 1930 (Nr. 1139)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
13. Tarifänderung.

Stadtverordneten-Versammlung beschließt: Der Tarif für die Werft- und Hafenanlagen erhält unter A. Werftgeld Ziffer 4 folgende Fassung: "Gütern, die zu Wasser ankommen, aber nach den Schiffspa- pieren für einen anderen Hafen bestimmt sind, und innerhalb 14 Tagen wieder zu Schiff an den im ursprüng- lichen Schiffspapier angegebenen Bestimmungshafen ver- laden werden, nur einmal die Sätze A I a - g. Unter Tarifstelle A 1f (Werftgeld) hinter den Worten "Rohnaphta in Tankschiffen" ist ein x einzufügen und am Schlusse der Tarifstelle folgende Anmerkung aufzunehmen: x Unter Rohnaphta ist das Rohprodukt ohne jede Verarbeitung zu verstehen.