Band 55: Eintrag vom  8. Mai 1868 (Nr. 297)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Anlegung eines eisernen Bestandes bei der Stadt-Kasse.

Auf Vortrag des Bürgermeisters genehmigt die Stadtverord- neten-Versammlung, daß von der Ausführung des Beschlusses vom 5. November 1866, wornach der Überschuß des Sparcassen- Gewinnstes aus dem Jahre 1866 sowie die vollen Sparcassen Gewinnste der Jahre 1867, 1868 und 1869 zu einem eisernen Bestande bei der Stadt-Kasse angelegt werden sollen, im Hinblick auf das beschlossene neue Sparcassen-Statut, welchem, gemäß für die Sparcasse ein besonderer Reservefonds angesam- melt werden soll, Abstand genommen werde. Nur wurde an diese Beschlußnahme der Vorbehalt gemacht, daß aus dem laufenden Sparcassen-Gewinnst die pro 1868 zu leistende Rate zu dem anzulegenden Kreisfonds für außerordent- liche Militairbedürfnisse mit ca 1050 Thlr. gezahlt werden soll.

actum ut supra