Band 52: Sitzung vom  10. August 1859 (Nr. 99)

 

Geschehen Neuss, den 10. August 1859.

Unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Ridder waren anwesend die Beigeordneten und Stadtverordneten Ibels, Thywissen, die Stadtverordneten Fischer, Dr. Sels, Michael Frings, Balth. H. Derath, Paul Kallen, Klötzer, Therkatz, Schmitz, Linden.

Entschuldigt: Eichhoff, Graeff, Sommer, Weise, Dr. Hellersberg, Esser, Wilms.

Nach Anhörung des Referats der Commission über den Antrag des hiesigen Bataillons-Commandos auf Bereitstellung eines Lokals zur Einrichtung einer Bataillons-Menage für die ehestens hier in Garnison einrückenden Stammmanschaften, gibt die Stadtverordneten-Versammlung die Erklärung ab, wie sie nicht in der Lage sei, ein geeignetes Lokal für den genannten Zweck zu überweisen, die der städtische Kaufhaussaal für die öffentlichen Prüfungen des Gymnasiums, für die Abhaltung der Aushebungsgeschäfte und Sonstige Versammlungen unentbehrlich, andree passende städtische Lokale nicht vorhanden seien, und die hiesige Tonhalle, welche ohnehin zur Winterzeit nicht geeignet erscheine, einem Privat-Vereine angehöre.

Insofern beabsichtigt wird, die hierher kommenden Stammmanschaften bei den Bürgern einzuquartiren, kann die Versammlung nicht umhin zu bemerken, daß eine dortige Verpflichtung der Stadt Neuß nach dem Gesetze vom 30. Mai 1820, wornach alle garnisonirenden Truppen casernirt werden sollen, nicht vorliegen dürfte. Wie sehr dieselbe nun auch nach wie vor stets bereit ist, alle gesetzlichen Lasten für die Stadt zu übernehmen, so sieht sie sich in die Nothwendigkeit versetzt, gegen die der Stadt angesonne ständige Einquartirung bei der höheren Behörde die geeigneten Schritte zu thun.

actum ut supra