Band 49: Eintrag vom  30. Juni 1851 (Nr. 251)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
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Vorsitzender referirt, daß eine in Folge Auftrag des Gemeinderaths zu versuchende Vereinbarung der Fruchthändler, in Betreff eines gleichmäßigen Messens ausschließlich durch vereidete Fruchtmesser jetzt eben so wenig als im Jahre 1847 zu ermöglichen und daher an die Stelle des wegen hohen Alters dienstunfähig gewordenen vereideten Fruchtmessers Stricker ein Anderer, der sich rücksichtlich einer den Umständen angemessenen lebenslänglichen Vergütung an p Stricker mit diesem zu einigen habe, zu erinnern sei.

Gemeinderath erklärte sich hiermit einverstanden, und fand demnach gegen die vorzunehmende Ernennung des bisherigen Privat-Fruchtmesser Michael Busch zum vereideten Fruchtmesser nichts zu erinnern mit dem zusätzlichen Bemerken, daß zur Anstellung von mehr als drei vereideten städtischen Fruchmessern noch kein Bedürfniß vorhanden sei.

a u. s.