Band 52: Eintrag vom  21. Oktober 1858 (Nr. 295)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
8. Wiederbesetzung der Hafenmeisterstelle.

Der vorsitzende Bürgermeister machte die Stadtverordneten- Versammlung in Beziehung auf die Wiederbesetzung der Hafenmeisterstelle darauf aufmerksam, wie es wün- schenswerth erscheine, daß die mit der Hafenmeister- stelle verbundenen polizeilichen Dienst- verrichtungen einen besondern Polizeibeamten, dagegen die bis jetzt daran geknüpften Secretariats-Geschäfte, welche besondere Qualifikation erforden, wie na- mentlich die Feststellung und Berechnung der Erftge- bühren nach den vorgelegten Manifesten, Frachtbriefen [etc] sowie die Registrirung dieser Gebühren u. s. w. dem Bürgermeister-Amte überwiesen werden. Die Stelle des Hafenpolizeibeamten unter dem Titel " Hafen-Con- trolleur" sei dann am füglichsten dem städtischen Auf- seher H. Krings, welcher nicht nur civilversorgungs- berechtigt sei, sondern auch allgemein in dem Rufe eines verständigen, zur Wahrnehmung obiger Funktionen qualifizirten Mannes stehe, zu übertragen, zumal der, q. Krings gedachte Beaufsichtigung neben seinen jetzigen Funktionen noch besorgen könne, und derselbe ohne Beanspruchung von Gehalts-Erhöhung sich zu deren Übernahme bereit erklärt habe.

Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich mit diesem Vorschlage einverstanden, indem dieselbe die An- sicht des Vorsitzenden theilt, daß bei der neuen Ein- richtung das finanzielle Interesse der Stadt besser als früher gewahrt, und die Verwaltung und Controllierung der Erft-Angelegenheiten überhaupt besser geregelt sein werde. ≠

Stadtverordneter Weise erklärte separat zu Protokoll, daß er die neue Einrich- tung nur dann für ausführbar erachte, wenn zu- gleich ein neues entsprechendes Regle- ment erlassen werde.

actum ut supra