Band 49: Eintrag vom  6. Juni 1853 (Nr. 678)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Vorsitzender trägt dem Gemeinderath vor, daß es wünschenswerth erscheine, daß das neben der Sebastianuskirche resp. dem Convictorial-Gebäude gelegene Trotzenberg'sche Haus Sect. C N° 32, welches vor Kurzem der Schlosser Adolph Kettwig für eine Summe von 1 350 Thl. angekauft, das dieser aber gegen eine Entschädigung von 50 Th und Ersatz der Kosten für dieselbe Summe wieder abzugeben bereit sei, aus dem Grunde für die Gemeinde angekauft werde, weil durch den Eigenthümer dieses Hauses

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das Licht von fünf halben und fünf ganzen Fenstern an der Sakristei der Sebastianuskirche respective an dem ConvictorialGebäude benommen oder mindestens sehr beeintrechtigt, zudem auf durch denselben solche Anlagen als Schneiderwerkstätte, eingerichtet werden könnten, wodurch der Gottesdienst in der Sebastianus-Kirche oder die Ruhe der Hausordnung im Convictorium gestört würde.

Da die Armen-Verwaltung auf dem fraglichen Hause 850 Thlr haften, dieselbe außerdem noch Fonds zum Ausleihen disponibel habe, so wäre es zweckmäßig, wenn die besagte Verwaltung dasselbe für die Summe von 1 400 Thlr von dem p Kettwig übernehmen, und solches eventuell später bei passender Gelegenheit mit dem Vorbehalte des Servituts, daß das Licht der Sakristei und des Convictorial-Gebäudes nicht geschmälert, auch keine Störung des Gottesdienstes oder der Ruhe der HausOrdnung im Convictorium verursachende Anlage eingerichtet werden dürfe, wieder verkaufe. Bei diesem Verkaufe hätte die Stadt dann den etwa weniger als 1 400 Thlr aufkommenden Betrag wie überhaupt jeden Ausfall zu decken, damit die Armen-Kasse unter allen Umständen schadlos bleibe.