Band 49: Eintrag vom  9. März 1853 (Nr. 627)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Auf das Gesuch des in Folge Aufkündigung vom 1. April c. austretenden frühern Feldhüter jetzigen HülfsverwaltungsdienerMeuter um längere Belassung im Dienste, bemerkte Gemeinderath, wie aus Rücksichten Nichts dagegen zu erinnern sei, daß der p Meuter vom 1. April c an noch drei Monate gegen Beziehung seiner bisherigen Competenzen als Civildiener zur Mitverrichtung der nöthigen

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Bestellung p beim Bürgermeister-Amte verbleibe, daß derselbe aber inmittelst um anderweite verdienstliche Beschäftigung sich umzusehen, indem er mit Ablauf der dreimonatlichen Frist jedenfalls auszuscheiden habe.

a. u. s.