Band 49: Eintrag vom  16. Juni 1853 (Nr. 683)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Nachdem beim Bürgermeister-Amte ein Gesuch um Conzessionirung als Lohndiener eingegangen, wurde Gemeinderath in Bezugnahme auf den § 68 der Verordnung vom 9. Februar 1849 darüber befragt, ob die Ertheilung einer solchen Erlaubniß nöthig und nützlich sei. Da bis jetzt ein Lohndiener hier noch nicht angestellt ist, so war Gemeinderath der Ansicht, daß das[Nächste Seite]

Bedürfnis und die Nützlichkeit zu einer derartigen Anstellung vorhanden sei.

a. u. s.