Band 49: Eintrag vom  27. September 1852 (Nr. 537)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem mehre hiesige Kuhbesitzer Kühe zur Weide geschickt haben, ohne daß vorher das festgestellte Weidgeld dafür entrichtet war, beschloß Gemeinderath auf den Vorschlag des Bürgermeisters zur Vorbeugung ähnlicher Unterschleife, daß für solche zur Weide getriebene Kühe, welche nicht vorher deklarirt resp. für welche nicht das festgesetzte Weidgeld von 15 Sgr pro Kuh vorher bezahlt worden, von jetzt ab die doppelte Gebühr von einem Thaler entrichtet werden soll.

a. u. s.