Band 49: Eintrag vom  25. Februar 1852 (Nr. 404)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Verfügungen Königl. Regierungvom 31. Januar c. I S II N° 1537 und 14115 werden vorgelesen, wornach diese Behörde von dem Königl. Ministerium nunmehr ermächtigt worden, nach Maßgabe der ministeriellen Instruction vom 15. November 1847 mit der Regulirung der beantragten Einzugsund Einkaufsgelder vorzugehen, und daher auch einen neuen vollständig begründeten Antrag

[Nächste Seite]

der Gemeinde Neuss entgegengesehen werde. Gemeinderath ersucht den Vorsitzenden, auf Grund des Beschlusses vom 17. Merz vorigen Jahres die erforderlichen Anträge bei der höhern Behörde einzureichen.

a. u. s.