Band 49: Eintrag vom  14. Februar 1852 (Nr. 400)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Vorsitzender legte dem Gemeinderathe neben einer Mittheilung des GemeindevorstehersZimmermannzu Grimlinghausen den von dem BauverständigenThomas angefertigten Kostenanschlag über die vor mehren Jahren schon angeregte Anlage einer gemeinschaftlichen Fußbrücke über die Erft auf der Grenze der Gemeinde Neuß und Grimlinghausen vor.

Mit Ausschluß der Kosten der Anfüllung des Weges auf dem Gebiete der Gemeinde Grimlinghausen, welche nach der Ansicht des Gemeinderathes lediglich dieser Gemeinde zu Last fallen, betragen die Kosten der Anlage incl. 19 Th. 19 Sgr 4 Pf Mehrkosten für Anfertigung mehrer Theile von Eichenholz statt von Tannenholz, im Ganzen 166 Th 26 Sgr 10 Pf..

Gemeinderath ist bereit, die Hälfte dieser Kosten unter dem Vorbehalte auf die Gemeinde Neuss zu übernehmen, daß die Ausführung für gemeinschaftliche Rechnung vergantet, die Brücke nur für Fußgänger mit gänzlicher Ausschließung von [?], Vieh, in Benutzung gegeben, und endlich in Ansehung, daß die BrückenAnlage überhaupt im Interesse von Grimlinghausen liege, die Unterhaltung der Brücke von der letztern Gemeinde allein getragen werde, da für die hiesige Gemeinde wohl die Nützlichkeit, nicht aber die Verbindlichkeit eines Brückenbaues anerkannt werden könne.

a. u. s.

Nachdem sich bei Revision der Rechnung über die Unterhaltung des Neuß-Gladbacher-Commu-

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nalweges für das Jahr 1851 nichts zu erinnern gefunden, wurde dieselbe in Einnahme auf Th 1284 -- 13 -- 2 in Ausgabe " Th 1048 -- 26 -- 10 und im Bestande auf 235 -- 16 -- 4 festgestellt.

a. u. s.