Band 49: Eintrag vom  1. Dezember 1851 (Nr. 368)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Von der betreffenden Commission wurde heute über die mit dem UnternehmerLemmer gepflogenen Unterhandlungen wegen der Abrechnung desselben über die Ausführung des NeußBergheimer Communalweges und wegen einiger Forderungen desselben über ausgeführte Grundarbeiten an der Hessenthorbrücke Bericht erstattet.

Den Ausbau des in Rede stehenden Weges, soweit die Gemeinde Neuß ihn auszuführen,

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hat der p Lemmer contractlich mit der Bedingung übernommen, daß er die Aufsichtskosten, die Grundentschädigungen und die mit der Acquisition der Grundstücke verbundenen Kosten zu tragen habe, für die Summe von Th 8 700 -- -- -Der p Lemmer hat hierauf successive erhalten . . . . . . 6 965 - 26 - 6 An Aufsichtskosten sind für seine Rechnung an den WegebaumeisterWeise gezahlt worden . . . . . 400 -- -- -Ferner wurden an Grundentschädigung gezahlt für seine Rechnung . . . 796 - 26 -_____________ Zusammen 8 162 - 19 - 6 Dann hat die Stadt vorschußweise an Verzugszinsen der Grundentschädigungen und an Expropriationskosten ausgegeben 886 - 4 - 1 _____________ Total 9 048 - 23 - 7 Wird angenommen, daß Lemmer alle Expropriationskosten zu übernehmen hatte, so müßte derselbe noch . . 348 - 23 - 7 an die Stadt herauszahlen.

Wird dagegen angenommen, daß die Expropriationskosten demselben nicht zu Last fallen, so wären noch 537 Thlr 10 Sgr 6 Pf., vorbehaltlich des Abzuges von 35 Thlr. noch zu zahlender Aufsichtskosten und einiger noch nicht liquidirter unerheblicher Grundentschädigungen, an ihn zu vergüten.

Außerdem fordert Lemmer noch ca 193 Thlr für Grund-Arbeiten an der Hessenthorbrücke, worüber noch Prozeß schwebt, und noch ferner ca 150 Thl., worüber ein Prozeß erst eingeleitet werden soll.

Der p Lemmer hat sich erboten, gegen eine Entschädigung Seitens der Stadt von zweihundertfünfzig Thalern auf alle Ansprüche an die Stadt für vorstehende Arbeiten und Ausführungen zu verzichten, mit der Bestimmung, daß er die noch zurückstehenden Aufsichtskosten selbst abmache, und die Stadt die etwa noch zu leistenden kleinen Grundentschädigungen trage, und daß endlich in Beziehung auf den schwebenden Prozeß mit p Lemmer jeder Theil seine Kosten zahle. Da die kleinen Grundentschädigungen, welche verschiedene

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Ackerparzellen des Benj. Kürten von überhaupt 48 Ruthen 40 Fuß betreffen, noch nicht festgestellt sind, so will Lemmer sich noch verbindlich machen, diejenige Summe, welche etwa mehr als ein Thaler pro Ruthe an p Kürten gezahlt werden muß, der Gemeinde zu vergüten.

Um die verschiedenen Differenz-Punkte zur Ausgleichung zu ringen, beschließt Gemeinderath, den vorsitzenden Bürgermeister hierdurch zu autorisiren, das Anerbieten des p Lemmer Namens der Gemeinde anzunehmen, und mit demselben einen Vergleichs-Vertrag abzuschließen.

A. u. s.