Band 49: Eintrag vom  10. Juli 1851 (Nr. 258)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Bürgermeister trägt dem Gemeinderathe vor, wie er in Bezugnahme auf den Beschluß vom 28. April c., wodurch derselbe beauftragt worden, über die zwischen der Stadt Neuß und dem Handlungshause H. Thywissen & Sohn bestehende Differenz wegen der Einengung des Einganges zum städtischen Lohhofe ein Rechtsgutachten einzuziehen, mit dem Advokat-AnwaltJustizrathFriedrichsin Düsseldorf Rücksprache genommen und dieser, nachdem er von den vorliegenden Dokumenten nämlich dem Vertrage vom 8. Merz 1819 und einem in dem städtischen Archive noch vorgefundenen Antrage von p Thywissen vom 20. September 1821 in Betreff der Anlage eines Rossganges auf dem Raume an der Thywissen'schen Oelmühle, Kenntniß erhalten, und er ferner unter Zuziehung der Commission für städtisches Eigenthum den Eingang zum Lohhofe an Ort und Stelle besichtigt, sich dahin ausgesprochen habe, daß eine etwaige gerichtliche Entscheidung wohl unzweifelhaft zu Gunsten der Stadt ausfallen würde.

Die hiernach versuchten Vergleichs-Unterhandlungen hätten das Resultat gehabt, daß das gedachte Handlungshaus bereit ist, entweder den ganzen Lohhof oder einen an seiner Oelmühle vorbeiführenden Eingang

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zu demselben käuflich an sich zu bringen, oder falls hierauf nicht eingegangen werden wolle, dasselbe damit einverstanden ist, wenn die Stadt einen Rechtsgelehrten und gegnerische Seite ebenfalls einen solchen committire und diese dann gemeinschaftlich Vorschläge zur Ausgleichung machen, oder dasselbe endlich erwarte, daß die Stadt ihrem Gegner ihrerseits ebenfalls das von ihr eingezogene Rechtsgutachten mittheile, damit hierauf geeignete Gegenvorlage gemacht werden könne.

Auf diesen mündlich mitgetheilten Vortrag des Bürgermeisters wurde nicht eingegangen, sondern die Sache bis über 14 Tage vertagt, bis wohin Gemeinderath etwaigen Vergleichs-Vorschlägen von Seiten des Handlungshauses Thywissen & Sohn entgegensehen will.

a. u. s.