Auf Grund eines Vorschlages des Magistrats zu Berlin genehmigt die Versammlung, daß für die Folge bei der Correspondence zwischen dem Magistrate zu Berlin und dem Bürgermeister- Amte Neuss und den diesen untergebenen Verwaltungs- Deputationen respective Commissionen in allen Fällen stets bei der Absendung und zwar unter Verzichtleistung auf etwaige Porto-Erstattung frankirt werde .
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